Jährliche Unterweisung für Kranführende

Sehr geehrte Kundschaft,

die Berufsgenossenschaft (DGUV) schreibt vor, dass alle Kranführenden gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes einmal jährlich eine Unterweisung absolvieren müssen. Diese Auffrischung stellt sicher, dass ihr stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften seid und eure Arbeit weiterhin sicher und effizient ausführen könnt.

Dauer: ca. 2,5 Stunden 
Zielgruppe: Alle, die bereits einen Kranführerschein besitzen und die jährliche Unterweisung benötigen
Teilnahmegebühr: 129,00 € (zzgl. MwSt.)
Termin: 25.04.2025, Am Standort Weeze: Industriestraße 57-61, 47652 Weeze